Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 18. November 2018 beantragte die Gradl Peter RegO GbR, 91275 Auerbach, beim Landratsamt Amberg-Sulzbach die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage am Standort Ortlesbrunn, Flurstück 577 der Gemarkung Gunzendorf.
Die wesentliche Änderung der Biogasanlage umfasst folgende Maßnahmen:
a) Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Blockheizkraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 657 kW
und einer elektrischen Leistung von 250 kW;
b) Errichtung und Betrieb eines neuen Gärrestelagers (Gärrestelager 2) mit einem Durchmesser (D) von 18 m und
einer Tiefe von 6 m sowie des zugehörigen Tragluftdachs in Form einer Kugelkalotte mit einer Höhe von ½ D;
c) Neubau eines Havariewalles und Herstellen eines Rückhaltebereichs.
Eine Erhöhung der Biogasproduktion ist mit der Änderung der Biogasanlage nicht verbunden. Eine UVP-Pflicht besteht nur für die unter Buchstabe a genannte Maßnahme.
Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 16 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV).
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4, § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls feststellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Sachgebiet Immissionsschutz
Schloßgraben 3
92224
Amberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@amberg-sulzbach.de |
Telefon: | +49 9621 39-0 |
Fax: | +49 9621 39 698 |
URL: | http://www.amberg-sulzbach.de |
Datum der Entscheidung
22.10.2019