Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Windpark Schlenzer Fläming GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Schlenzer, Flur 3, Flurstücke 19, 20 und 21 zwei Windenergieanlage (WEA 06, WEA 07) zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 9, 10, 11 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Datum der Entscheidung
07.12.2021