Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 23. Juni 1965 (geändert am 29. September 1980, 18. Mai 2000) wurde dem Markt Burtenbach die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399 in der Gemarkung Oberwaldbach für die öffentliche Wasserversorgung der Ortsteile Oberwald-bach (Markt Burtenbach) sowie Ried und Eberstall (Markt Jettingen-Scheppach) durch den Markt Burtenbach erteilt. Diese Erlaubnis war bis zum 30. September 2020 befristet. Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 24. September 2020 wurde die Erlaubnis in eine beschränkte Erlaubnis geändert und bis zum 30. September 2021 erteilt, das die Erstellung der Antragsunterlagen für die Erteilung einer längerfristigen Erlaubnis noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 beantragt das Gemeinde-Elektrizitäts- und Wasserwerk Burtenbach nun die nochmalige vorübergehende Verlängerung dieser Erlaubnis bis zum 30. September 2023, da die Erstellung der Antragsunterlagen zwar beauftragt wurde, jedoch noch nicht abgeschlossen werden konnte.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

16.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-07-16_Oberwaldbach_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UV_Vorprüfung ( 2021-07-16_Oberwaldbach_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UV_Vorprüfung.pdf )