Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Bescheid des Landratsamtes Neu-Ulm vom 11.05.2007 wurde durch Planfeststellungsverfahren die Genehmigung zur Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau mit anschließender Teilverfüllung und Renaturierung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 175 bis 179 der Gemarkung Herrenstetten und Fl.Nrn. 501 bis 503, 508, 510 und 512 bis 517 der Gemarkung Jedesheim sowie die Genehmigung zur Herstellung eines Absetzbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 509 der Gemarkung Jedesheim erteilt. Nachdem für den Abbauabschnitt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 502 (Teilfläche), 508/1 (Teilfläche), 514, 515 und 516 der Gemarkung Jedesheim die zeitliche Befristung für den Kiesabbau und die anschließende Renaturierung nicht eingehalten werden kann, hat die Firma Frischbeton Eberle GmbH für diesen Abbauabschnitt die Verlängerung der Frist für den Kiesabbau bis zum 31.12.2022 und die Verlängerung der Frist für die Renaturierung bis zum 31.12.2025 beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung
Kantstr. 8
89231
Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-nu.de |
Telefon: | +49 731 7040-0 |
Fax: | +49 731 7040-8999 |
URL: | http://www.landkreis-nu.de |
Datum der Entscheidung
02.03.2021