Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Antrag Gemeinde Aldersbach, Klosterplatz 1, 94501 Aldersbach, auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Haidenburg auf
Fl. Nr. 1902/5, Gemarkung Haidenburg und die Neuausweisung des Fassungsbereiches (= Zone I) des Wasserschutzge-bietes für den Tiefbrunnen Haidenburg auf Fl.Nr. 1902/5 Gemarkung Haidenburg in der Gemeinde Aldersbach zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung (§ 51, § 52 WHG und Art. 31 Abs. 2 BayWG);
Antragssteller: Gemeinde Aldersbach, Klosterplatz 1, 94501 Aldersbach;
Förmliche Bekanntmachung nach § 15 Abs. 2 WHG, § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz -BayVwVfG i.V.m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Geschäftszeichen: 53.0.02/6420.01 und 6421.05/2021-173

Die Gemeinde Aldersbach beantragt mit Schreiben vom 24.05.2019 eine gehobene Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Haidenburg auf Fl.Nr. 1902/5 Gemarkung Haidenburg in der Gemeinde Aldersbach sowie die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Aldersbach im Landkreis Passau:

Brunnen Fl. Nr. Gemarkung
Tiefbrunnen Haidenburg 1902/5 Haidenburg


Beantragt wird das zutage Fördern von Grundwasser im folgenden Umfang:
Brunnen Tiefbrunnen Haidenburg
Maximal [l/s] 20 l/s
Maximal [m³/d] 1.280 m³/d
Maximal [m³/a] 310.000 m³/a

Das zutage geförderte Grundwasser soll zur Trink- und Brauchwasserversorgung verwendet werden.

Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Aldersbach betreibt seit 1990 den Tiefbrunnen Haidenburg in der gleichnamigen Wassergewinnungsanlage. Die Bewilligung vom 15.02.1990 endete am 31.12.2018. Die beantragte Entnahme von Grundwasser dient zur Sicherstellung der Trink- und Brauchwas-serversorgung. Zum Schutz des Trinkwassers aus dem Tiefbrunnen wurde das im Jahr 1989 festgesetzte Wasserschutzgebiet Haidenburg überarbeitet, da der derzeitige Fassungsbereich jenseits des Brunnenstandortes liegt und die Schutzgebietsgrenzen sich nur stellenweise an den Flurgrenzen orientieren. Es besteht eine Einspeisemöglichkeit von Trinkwasser aus dem Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald (Waldwasser).
Es handelt sich um eine Tiefengrundwassernutzung mit einer vom amtlichen Sachverständigen für Wasserwirtschaft aufgrund der Planunterlagen nachgeprüften Alternativprüfungen. Das bestehende Trinkwasserschutzgebiet (Verordnung des Landratsamtes Passau vom 31.07.1989, bekannt gemacht im Amtsblat Nr. 31/89 vom 15.11.1989 wird hinsichtilch des korrekten Brunnenstandortes auf Flurnummer 1902/5 Gemarkung Haidenburg in der Gemeinde Aldersbach vom Fassungsbereich geändert, im Übrigen bleibt aber insbesondere § 3 des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes unverändert (siehe beigefügten amtlichen Entwurf der Änderungsverordnung des Landratsamtes Passau bei der öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Passau unter www.landkreis-passau.de, Rubrik "Bekanntmachungen -> Wasserrecht").

Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser mit einer Grundwassermenge von 310.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.2, Spalte 2 = allgemeine Vorprüfung der Anlage 1 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UVPG, § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG).

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat hierzu ein Amtsgutachten vom 25.05.2021 und eine Stellungnahme vom 25.05.2021 zum UVPG erstellt.

Der amtliche Verordnungsentwurf der Änderungsverordnung unterfällt nicht dem UVPG.

Gesamtergebnis:
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Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, weil keine erheblichen nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Vorschriften des Natur- und Wasserrechts werden aber im förmlichen Anhörungsverfahren geprüft (§ 15 WHG, § 11 WHG, Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG).

Die näheren Einzelheiten sind in den beigefügten und in der Anlage veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Stellungnahme des Landratsamtes Passau vom 10.06.2021 nach § 5 UVPG und der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorfs vom 25.05.2021 zu entnehmen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

10.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vermerk Tiefbrunnen Haidenburg ( 10.06.2021, UVP Vermerk für UVP-Portal Tiefbrunnen Haidenburg, Anschreiben Gemeinde für Bekanntmachung mit Bestätigung.pdf )
Prüfung nach dem UVPG, Vorhabensträger und Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ( Prüfung nach dem UVPG, Vorhabensträger und Wasserwirtschaftsamt Deggendorf.pdf )