Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant im Landkreis Dahme-Spreewald, Gemarkung Schlepzig, Flur 14, Flurstück 10 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 2,52 ha Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 21. Februar 2022, Az.: LFB_SELU_Obf-Luck-3600/515+28# durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: • Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen, insbesondere aber bei Vögeln und Insekten, und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabengebiet, waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen. • Es gibt keinen quantitativen bzw. qualitativen Flächenverlust. Die Fläche wurde bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt. Weitere Vorhaben, die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben bzw. noch führen könnten, sind nicht festgestellt worden. • Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

21.04.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Anlage_EA_Veröffentl_Naturepen_Schlepzig_14_10 ( Anlage_EA_Veröffentl_Naturepen_Schlepzig_14_10.pdf )