Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Aufgrund des umfänglichen Umbaus der sanierungsbedürftigen Wehranlage durch die Ayer Kraftwerk GmbH & Co.KG und dem als massiv zu bezeichnenden Eingriff in die Wehranlage beim Umbau der Floßgasse durch die Länder fordert der Anlageneigentümer, die Ayer Kraftwerk GmbH & Co.KG, als Vorhabensträgerin die Maßnahme 56 des Projekts „Agile Iller“ im Zuge der laufenden Baumaßnahmen vorzunehmen. Hierzu hat die Ayer Kraftwerk GmbH & Co.KG unter Planvorlage die Plangenehmigung beantragt.

Die Errichtung einer Rauen Rampe stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- dar. Ein Gewässerausbau bedarf nach § 68 WHG der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung der zuständigen Behörde und benötigt weiterhin eine UVP-Vorprüfung. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wonach das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls durch das Landratsamt Neu-Ulm bedarf.

Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässeraus-baumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.

Az.: 42-6414.2/2
Landratsamt Neu-Ulm

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: http://www.landratsamt.neu-ulm.de

Datum der Entscheidung

06.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Allgemeine Vorprüfung 200817.pdf ( Allgemeine Vorprüfung 200817.pdf.pdf )
AV UVP-Vorpruefung ( AV UVP-Vorpruefung.pdf )