Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Öffentliche Bekanntmachung
nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Westrichwind GbR, vertr. d. Herrn Hubert Luig und Herr Andreas Düser, beantragt mit Antrag vom 30.06.2023 gemäß § 16 i.v.m § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetz die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 sowie den Rückbau von fünf Windenergie-anlagen (Repowering).
Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 sowie der vollständige Rückbau von 4 Bestands-Windenergieanlagen und Teilrückbau einer Windenergieanlage (Mo010).
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um Anlagen, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504) in der zurzeit geltenden Fassung einzustufen sind.
Im erweiterten Einwirkbereich der Neuanlagen befinden sich vier weitere Bestands-Windenergieanlagen. Daher ist gem. § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBL. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.
Die Bewertung wurde aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Immissionen ist entsprechend der vorgelegten Fachgutachten und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Betriebsmodi, Schattenabschaltautomatik) nicht zu erwarten.
Auch kann unter Berücksichtigung der betriebsbedingten Auswirkungen durch die Bestandsanlagen (Vorbelastung) im Rahmen der Vergleichsprüfung kein erhöhtes signifikantes Tötungsrisiko nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz nach dem Repowering festgestellt werden.
Daher wird eine erheblich nachteilige Umweltauswirkung durch das Vorhaben ausgeschlossen, eine Vollprüfung nach dem UVPG ist nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-2945 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.12.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.08.2023