Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Rookledge Golf Management und Consulting GmbH, vertreten durch Herrn Barry Rookledge, hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf wesentliche Umgestaltung des Gewässer Wandse, Gewässer II. Ordnung, in der Gemeinde Siek von Station 5+959 bis 6+189 - Gemarkung Siek, Flur 1, Flurstücke 74/3, 79/3, 80/1, 85/1, 88/1 und 90/2 - gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, den 9. September 2022 Az.: 651-41/069-4 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Dirk Willhoeft
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
09.09.2022