Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG
Die Firma Holcim Kies und Splitt GmbH, Willy-Brandt-Straße 69, 20457 Hamburg, plant südlich des bestehenden Kieswerkes Tarbek in Bornhöved die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand und stellt einen diesbezüglichen Antrag.
Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
Für den Ausbau eines Gewässers ist nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären.
Die Prüfung hat ergeben, dass erhebliche Beeinträchtigungen bezüglich des Bodens, der Avifauna und des Landschaftsbildes nicht auszuschließen sind. Daher besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Bad Segeberg, den 02.06.2020
Kreis Segeberg
Der Landrat
Untere Wasserbehörde
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.07.2023
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.10.2021 - 14.10.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.02.2021 - 12.03.2021
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.06.2020 - 20.07.2020