Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die AFH Alte Fischereihafen Cuxhaven GmbH (“AFH”) plant eine umfassende Neugestaltung des Gesamtareals des bestehenden Alten Fischereihafens in Cuxhaven. Voraussetzung für die Neugestaltung des Hafenbereichs ist die Grundinstandsetzung der bestehenden Kaianlage im Alten Fischereihafen Cuxhaven. Gegenstand des wasserrechtlichen Zulassungsverfahren ist die die Ertüchtigung der Ufereinfassung durch Einbringen einer rückverankerten Spundwand. Die Errichtung der neuen vorgelagerten Uferbefestigung (Spundwand mit Verankerung und Hinterfüllung) auf einer Länge von ca. 1.050 m ist als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzustufen. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordert eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Von deren Ergebnis ist abhängig, ob ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Im Falle einer erforderlichen Plangenehmigung umfasst die Konzentrationswirkung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 13 BImSchG die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Gewässerausbau umfassen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Cuxhaven, Niedersachsen
Fachbereich 7 - Bürgerservice, Ordnung und Katastrophenschutz
Rathausstraße 1
27472
Cuxhaven
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | info@cuxhaven.de |
Telefon: | 04721 / 700-0 |
Fax: | 04721 / 700-901 |
URL: | https://www.cuxhaven.de |
Datum der Entscheidung
10.07.2024