Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 08.08.2019 hat die BASF einen „Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Abstromsicherung über den Betrieb von Sanierungsbrunnen - Erhöhung der jährlichen Gesamtförderrate zum Ausgleich eines Entnahmedefizits aus den Vorjahren“ gestellt.
Die beantragte Änderung bezieht sich auf die Gesamtförderrate der Sicherungsmaßnahme, die derzeit auf maximal 130.000 m3 pro Kalenderjahr begrenzt ist. Um ein mögliches Entnahmedefizit aus den Vorjahren ausgleichen zu können, wurde die unbefristete Erlaubnis zur bedarfsweisen Erhöhung der maximalen jährlichen Gesamtentnahme von Grundwasser an den betriebenen acht Sanierungsbrunnen auf 150.000 m3/a beantragt.
Aufgrund der beantragten zutage zu fördernden Gesamtwassermenge von 150.000 m3 pro Jahr war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nummer 13.3.2 nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
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Datum der Entscheidung
23.01.2020