Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark Hausdorf Repowering GmbH & Co. KG, Schweizer Straße 3a, 01069 Dresden, beantragte mit Datum vom 27.03.2024 gemäß § 16b Abs. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Typänderung der genehmigten Windenergieanlage HAU 1 in 01768 Glashütte OT Hausdorf, Flst. 261 der Gem. Hausdorf von 5.600 KW auf 6.200 KW mit Hybridturm T 20 sowie Änderung der Exzentrizität Mitte und der Exzentrizität Rotorspitze. Das Vorhaben ist der Nr. 1.6.3 Spalte 2 - Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen - der Anlage 1 zum UVPG einzuordnen und somit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG (Änderung eines Vorhabens, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist und das einen in Anlage 1 zum UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann) durchzuführen. Die UVP-Pflicht besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Immissionsschutz

Sachsen
Deutschland

E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de

Datum der Entscheidung

26.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

240628_Bekanntmachung_StVP ( 240628_Bekanntmachung_StVP.pdf )