Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bioenergie Kleber, 92693 Eslarn, hat am 09.09.2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Flurstücken 411, 415, 415/1, 415/2 und 417 der Gemarkung Gmeinsrieth beantragt.

Die wesentliche Änderung der Biogasanlage umfasst die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Blockheizkraftwerks, die Installation einer Gasreinigungsanlage, die Errichtung einer Trafostation, eines Separationsplatzes, eines Havariewalles, eines Abtankplatzes, eines Betriebsmittelannahmeplatzes, Änderung eines bereits genehmigten aber noch nicht errichteten Endlagers und die Erweiterung des Biomasselagers durch Umnutzung einer bisher landwirtschaftlichen Fahrsiloanlage.

Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 16 Abs. 1 BImschG i. V. m. Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.6.3.2 u. Nr. 9.36 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV).
Gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a.F. i. V. m. den Ziffern 1.2.2.2 u. 8.4.2.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Stadtplatz 38
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@neustadt.de
Telefon: +49 9602 79-0
Fax: +49 9602 79-1166
URL: http://www.neustadt.de

Datum der Entscheidung

12.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentl. Bekanntmachung allgemeine Vorprüfung Biogasanlage Kleber ( Öffentl. Bekanntmachung allgemeine Vorprüfung Biogasanlage Kleber.pdf )