Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bioenergie Kleber, 92693 Eslarn, hat am 09.09.2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Flurstücken 411, 415, 415/1, 415/2 und 417 der Gemarkung Gmeinsrieth beantragt.
Die wesentliche Änderung der Biogasanlage umfasst die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Blockheizkraftwerks, die Installation einer Gasreinigungsanlage, die Errichtung einer Trafostation, eines Separationsplatzes, eines Havariewalles, eines Abtankplatzes, eines Betriebsmittelannahmeplatzes, Änderung eines bereits genehmigten aber noch nicht errichteten Endlagers und die Erweiterung des Biomasselagers durch Umnutzung einer bisher landwirtschaftlichen Fahrsiloanlage.
Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 16 Abs. 1 BImschG i. V. m. Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.6.3.2 u. Nr. 9.36 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV).
Gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a.F. i. V. m. den Ziffern 1.2.2.2 u. 8.4.2.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
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Datum der Entscheidung
12.12.2019