Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Johann Bunte Bauunternehmung SE & Co. KG plant die Durchführung eines Gewässerausbaus zur Errichtung einer temporären Lade- und Löschstelle am Dortmund-Ems-Kanal (DEK). Konkret soll das Vorhaben in der Gemeinde Lünne (Samtgemeinde Spelle) des Landkreises Emsland an der Ostseite des DEK bei Wasserstraßen-Kilometer 128,4 umgesetzt werden. Die Vorhabenträgerin hat hierfür gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die Lade- und Löschstelle soll aus einem landseitigen Fahr- und Umschlagbereich mit vorgelagertem Schiffsliegeplatz bestehen und dem Umschlag von Sand dienen, der vorrangig für den Ausbau der Schleusen auf der Nordstrecke des DEK verwendet werden soll. Der Transport soll mittels Schuten und Schubboot erfolgen. Nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.12.2 bzw. 13.12 der Anlage 1 UVPG unterliegt das Vorhaben der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 UVPG festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht besteht. Diese Feststellung wird mit dem anliegenden Prüfvermerk gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441 / 95069-112 |
Fax: | 0441 / 95069-201 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
09.11.2023