Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Vorhaben besteht aus der Vertiefung des Hafenbeckens und der inneren Hafenzufahrt im Hafen von Mukran auf eine Wassertiefe von -14,95 m NHN. Damit soll die Einfahrt von Schiffen mit einem Tiefgang von mehr als 12 m in den Hafen ermöglicht werden. Derzeit herrscht im Hafen keine einheitliche Wassertiefe. Die Verhältnisse schwanken zwischen -7,80 m NHN und -14,95 m NHN. Konkret besteht das Vorhaben aus folgenden Teilmaßnahmen: • Vertiefung der inneren Hafenzufahrt auf max -14,95 m NHN und Umlagerung von Baggergut. • Vertiefung Hafen-Wasserflächen am Liegeplatz 3a auf max. -14,95 m NHN. • Vertiefung Hafen-Wasserflächen am Liegeplatz 12 auf max. -14, 95 m NHN. • Umsetzung von 3 Stück Untiefentonnen. • Setzen einer Fahrwassertonne. Die infolge der Vertiefung insgesamt anfallenden Baggermassen betragen 671.953 m³ bezogen auf die Soll-Tiefe und 777.315 m³, wenn die Toleranztiefe zu Grunde gelegt wird. Die Verklappung erfolgt in Höhe von 766.161 m³ Baggergut auf der Klappstelle 5650, wobei die Umlagerung von 413.517 m³ Baggergut aus der hier geplanten Vertiefung des Hafens Mukran auf diese Klappstelle bereits durch den Planfeststellungsbeschluss des WSA Ostsee vom 10.08.2023 zur Erweiterung der seeseitigen Zufahrt zum Hafen Mukran genehmigt worden ist. Für die Umlagerung der weiteren Baggermengen von 332.962 m³ wird die Genehmigung mit dem vorliegenden Vorhaben beantragt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 610

Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: Ref_610@wm.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

21.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20240521_Bekanntmachung über das Nichtbestehen einer UVP-Pflicht ( 20240521_Bekanntmachung über das Nichtbestehen einer UVP-Pflicht.pdf )