Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die enercity AG' versorgt rund 700.000 Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Laatzen, in überwiegenden Teilen der Städte Seelze und Langenhagen sowie in Teilen von Hemmingen, Pattensen und Ronnenberg mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Versorgung großer Teile des Wassergewinnungsgebietes „Fuhrberger Feld" über eine Lieferung von Trinkwasser an den Wasserverband Nordhannover. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs betreibt die enercity AG drei Wasserwerke im Umland von Hannover und bezieht Trinkwasser von der Harzwasserwerke GmbH und der Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme „Fuhrberger Feld" aus den Fassungen Lindwedel und Berkhof (Wasserwerk Elze-Berkhof) sowie Fuhrberg (Wasserwerk Fuhrberg) läuft am 31. Dezember 2020 aus. Mit der bis dahin geltenden Bewilligung der ehemaligen Bezirksregierung Hannover vom 02.05.1990 (mit Änderungen vom 28.01.1992, 27.10.1997 und der Region Hannover vom 09.09.2013) ist die Gesamtentnahme auf 41 Mio. m3/a Grundwasser begrenzt. Mit Vorlegen dieser Antragsunterlagen werden die auslaufenden Wasserrechte für die Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg („Fuhrberger Feld") im selben Umfang wie zuvor über 41 Mio. m3/a beantragt. Gleichzeitig wird mit Vorlage der Antragsunterlagen der Vorzeitige Beginn zur Entnahme von Grundwasser aus den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg ab dem 01.01.2021 beantragt. Die beantragte Entnahmemenge mit einer Gesamthöhe von 41 Mio. m3/a verteilt sich auf die einzelnen Fassungen mit 7 Horizontalfilterbrunnen und 68 Vertikalfilterbrunnen wie folgt: Fassung Lindwedel: 2 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 6 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 40.000 m3 Fassung Berkhof: 68 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 16 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 60.000 m3 Fassung Fuhrberg: 5 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 19 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 96.000 m3 Gesamthöhe Entnahme: max. Fördermenge Jahr 41 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 196.000 m3 Gegenüber dem bestehenden Entnahmerecht wurden unter Abwägung ökologischer und betrieblicher Belange folgende Anpassungen vorgenommen: · Optimierung der Förderkonstellationen der Brunnenfassungen zueinander (siehe Kap. 3.6.3, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Verzicht auf eine Wiederbeantragung fassungsbezogener Entnahme-Mehrmengen (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Reduktion der gemäß der gültigen Rechtsvorgabe zur Bedarfsberechnung (RdErl. d. MU v. 29.05.2015 - 23-62011/010) ansetzbaren Sicherheitszuschläge (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht). Die hier beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der enercity AG wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Region Hannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weiterführende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Karte des Versorgungsgebietes und der Rohwasserleitungen 4. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis 5. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen 6. Karte des aktuellen Messstellennetzes und der Pegel 7. Karte des Wasserschutzgebietes 8. Übersichtskarte Altablagerungen 9. Übersichten zur Wasserqualität des Grund-, Roh- und Trinkwassers 10. Wasserbedarfsprognose Teil B 1. Geohydrologisches Gutachten 2. Hydrologisches Gutachten 3. Bodenkundliches Gutachten 4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 9. Konzept zur Beweissicherung Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen Teil B 7. Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover hierzu als zuständige Behörde bestimmt. Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Eine UVP ist erforderlich. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29: Gewässerschutz Ost
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | gewaesserschutz@region-hannover.de |
Telefon: | +49 (0)511 616-11000 |
Fax: | +49 (0)511 616-11001 |
URL: | https://www.hannover.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.11.2023 - 05.12.2023