Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Schüssler Construction & Engineering GmbH & Co. OHG, An der Vogelstange 95, 52428 Jülich, hat beim Landrat des Kreises Düren die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm auf einer Fläche von ca. 20,4 ha beantragt.
Die Voranfrage dient als planungsrechtliche Absicherung nach dem Abgrabungsrecht im Vorfeld einer kostenaufwändigen Detailplanung und stellt daher keinen vollständigen Abgrabungsantrag dar. Daher beschränkt sich diese Voranfrage antragsgemäß ausschließlich auf die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Ausschluss der Erschließung, der Belange des Naturhaushalts, der Landschaft und der Erholung, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und des Bodenschutzes.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
Fax: | 02421/2210-66990 |
URL: | www.kreis-dueren.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
31.01.2020
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
30.11.2019 - 30.11.2019
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.07.2019 - 02.08.2019