Allgemeine Vorhabenbeschreibung
- Erlaubte Absenkmenge: max. 12.000 m³ - Einleitung in ein oberirdisches Gewässer III. Ordnung mit max. 7,1 l/s - Zeitliche Befristung der Absenkung auf 11 Tage Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen und eigener Ermittlungen festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
27.06.2024