Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) – weiter als Vorhabenträgerin bezeichnet – plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind. Das hiesige Planfeststellungsverfahren (PFA 3) behandelt die Maßnahmen zur Elektrifizierung des Bahnhofs Herzogenrath sowie seiner Einfahrtgleise. Das hier behandelte Planfeststellungsverfahren steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den PFA 1 und 2, die für das Teilprojekt „Elektrifizierung der Strecke 2570 – Stolberg Hbf bis Herzogenrath“ umgesetzt werden müssen. Im Bahnhof Herzogenrath sind bereits an den Schnittstellen zur DB Netz AG elektrifizierte Stecken existent. Im Wesentlichen ist die Elektrifizierung (Ergänzung der bestehenden Oberleitungsanlagen) der Einfahrtgleise bzw. deren Verlängerung in den Bahnhof Herzogenrath der Strecke 2570 „Stolberg Hbf – Herzogenrath“, dem Gleis 55 sowie der drei Verbindungen zur Infrastruktur der DB Netz AG geplant. Die Gründung der Masten soll vorzugsweise als Bohrpfahlgründung erfolgen. Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „ökologischen Trassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation, die einen Bereich von 30 m umliegend der Gleise jeweils in beide Richtungen umfasst, in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist keine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken Dritter erforderlich. Für die Dauer der Bauzeit soll der jeweilige Streckenabschnitt gesperrt werden. Es ist ein Schienenersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Die Bauzeit ist ohne Warte-zeiten für ca. 10 Wochen angesetzt. Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, die im Wesentlichen punktuell durch die Pfahlgründungen entstehen. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Es wurden keine privaten Einwendungen erhoben. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erstellte die Vorhabenträgerin Gegenäußerungen, die den jeweiligen Stellen zugesendet wurden. Zur Klärung einzelner Punkte fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Vorhabenträgerin und einzelnen Fachbehörden bzw. Leitungsträgern statt. Auf die Durchführung eines Erörterungstermins konnte verzichtet werden. Am 30.03.2023 hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu diesem Vorhaben erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Planunterlagen sowie der erfolgten ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachung wird nach dem Planungssicherstellungsgesetz im Internet der Bezirksregierung Köln im Zeitraum vom 16.05.2023 bis zum 30.05.2023 öffentlich zugänglich gemacht. Als zusätzliches Informationsangebot können der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen in demselben Zeitraum bei der Stadt Herzogenrath in Papierform eingesehen werden. Einzelheiten dazu sind der ortsüblichen Bekanntmachung des Amtsblattes der Stadt Herzogenrath zu entnehmen, die unten folgend aufrufbar ist.“
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Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Planfeststellungsverfahren Schiene
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-koeln.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-0 |
Fax: | +49(0)221-147-2890 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.03.2023
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.01.2021 - 01.03.2021