Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Einzugsgebiet des Kieselgrabens (Gewässer III. Ordnung) beträgt am Ort der Maßnahme ca. 234 ha, wovon ca. 18 ha auf den Ortsbereich von Allersberg entfallen. Das Außeneinzugsgebiet ist zum größten Teil bewaldet. Für den Kieselgraben wurde in der jüngeren Vergangenheit eine Hochwasserfreilegung durchgeführt. Durch die Rückhaltung der Außeneinzugsgebiete konnte die Abflussmenge im Ortsbereich bei Starkregenereignissen erheblich reduziert werden. Dies führte zu einer deutlichen Entspannung im Hinblick auf Überschwemmungen bebauter Grundstücke. Die damit verbundene Verlängerung der Grabensohle führt zu einer Verringerung des Sohlgefälles.

Der Kieselgraben wurde im Zuge der Wohnbebauung der beiden Erschließungsstraßen „Am Kieselgraben“ und „Wittelsbacher Straße“ in den vergangenen Jahrzehnten in seiner Gestalt und seinem Verlauf den Grundstücksnutzungen angepasst.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 378/40 der Gemarkung Allersberg erhielt der Kieselgraben ein gemauertes Bachbett mit senkrechten Grabenwänden.

Das vorherige gemauerte Grabenprofil sei nach Aussage des Antragstellers in seiner Standsicherheit augenscheinlich erheblich beeinträchtigt gewesen. Er plante deshalb den Rückbau des gemauerten Grabenprofils und die Neuanlage des Grabens.

Zur Verhinderung eines möglichen Einsturzes wäre ein Bypass auf seinem Grundstück angelegt geworden. Bei den Bauarbeiten sei es zum Einsturz des gemauerten Grabenprofils gekommen. Der Kieselgraben fließt im betreffenden Abschnitt jetzt ausschließlich über den angelegten Bypass.

Vor der Anlage des Bypasses wurden das Grundstück sowie das gemauerte Grabenprofil mittels Tachymeteraufnahme vermessen. Der ursprüngliche Zustand ist also dokumentiert und dient als Grundlage der vorliegenden Planung.

Im Zuge der Auflassung des vorherigen gemauerten Grabens beabsichtigt der Antragsteller die Verlegung des Kieselgrabens an den Rand seiner Grundstücke. Mit dem geplanten Vorhaben soll der bisherige Grabenverlauf mit dem nicht mehr standsicheren gemauerten Bachbett ersetzt werden. Durch die Verlegung des Kieselgrabens soll eine naturnahe Gestaltung des Gewässers und eine Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 378/40 ermöglicht werden.

Die Gestaltung des neuen Grabenverlaufs und -querschnitts beschränkt sich darauf, die bisherige Abflussleistung des Grabens zu erhalten bzw. zu erhöhen.

Gemäß Berechnungen des Planungsbüros wird die Abflussleistung mit dem geplanten Profil von 0,914 m³/s auf 1,000 m³/s erhöht. Durch die Erhöhung der Abflussleistung stehen Reserven für die Abflussminderungen durch die beiden Richtungswechsel der Trasse vorhanden. Bei beiden Betrachtungen wurde ein Freibord von 10 cm zur Geländeoberkante berücksichtigt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Roth
SG 44 - Wasser-, Boden-, Staatl. Abfallrecht

Weinbergweg 1
91154 Roth
Bayern
Deutschland

E-Mail: wasserrecht@landratsamt-roth.de
Telefon: +49 9171 81-0
Fax: +49 9171 81-1328
URL: http://www.landratsamt-roth.de

Datum der Entscheidung

07.04.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

48.1 Bek UVP Portal ( 48.1 Bek UVP Portal.docx )