Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Niedax GmbH & Co KG, Industriestr.44, 53562 Linz, hat gemäß §§ 4, 6 und 10 i.V.m.
§ 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Anlage mit einer Kapazität von 16 t auf der genannten Gemarkung (dem vorhandenen Betriebsgelände- Gemarkung St. Katharinen, Flur 16, Flurstück 15/4) zur Sicherstellung der Gasversorgung des Werkes beantragt und gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG iV.m.§ 31e BImschG gestellt.

Antragsgegenstand ist

- die Errichtung und der Betrieb einer LNG-Anlage zur Sicherstellung der Gasversorgung des Werkes

- die endgültige Inbetriebnahme der Anlage ist nach Erteilung der beantragten Genehmigung vorgesehen.

Die beantragte Anlage fällt unter Ziffer 9.1.1.2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (§4 BImSchV) nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Die Genehmigung des vorzeitigen Beginns wurde aufgrund der allseits bekannten sehr unsicheren Gasversorgungsanlage bereits erteilt und ergibt sich aus § 8a I BImSchG in Verbindung mit § 24a der 9. BImSchV in Verbindung mit § 31 e BImschG.

Aufgrund der Sonderregelung des § 31e III BImschG ist die Zulassung des vorzeitigen Beginns
vor Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung möglich.

Bei dem Genehmigungsverfahren handelte es sich um eine wesentliche Änderung nach §16 BImschG, die separat betrachtet als eine Anlage nach Nr. 9.1.1.2 ( Lagerung von den benannten Stoffen von 3-30t/jetzt 50t) 4.BImschV einzustufen ist, welche grds. im vereinfachten Verfahren
( ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) zu genehmigen ist.
Etwas Besonderes gilt für wesentliche Änderungen, die zugleich störfallrelevante Änderungen ( § 3 Abs.5b- Kommentar Feldhaus zum § 16 BImschG) sind. Auch ist die Anlage IED-Anlage, was bedeutet, dass das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist.
Bei der beantragten Anlage (nach Nr. 9.1.1.2 Anlage 1 UVP-Vorhaben) ist bei einer Lagermenge von 3-30t LNG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Neuwied

Wilhel-Leuschner-Str.9
56564 Neuwied
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

Datum der Entscheidung

04.01.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Prüfung im Enzelfall Niedax.doc ( UVP Prüfung im Enzelfall Niedax.doc )
Bekanntgabe § 5 UVPG.docx ( Bekanntgabe § 5 UVPG.docx )
Änderungs-Genehmigung ( Änderungs-Genehmigung.pdf )