Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die B 414 stellt im Ausbaubereich eine anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit maßgebender Verbindungsfunktion dar. Die Knotenpunkte am Anfang und Ende der Ausbaustrecke sind weitgehend teilplanfrei ausgebaut. Die Auffahrt von der L 281 auf die B 414 in Richtung Nister ist aufgrund eines spitzen Winkels der beiden Straßen zueinander ein unübersichtlicher Knotenpunkt.

Nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung RIN, Ausgabe 2008, wird der Streckenzug als großräumige Verbindung in die Kategorie LS I – Fernstraße – eingestuft und eine PKW-Fahrgeschwindigkeit von 80 – 90 km/h als Zielgröße angestrebt.

Da der Streckenabschnitt in Rheinland-Pfalz zwischen den Landesgrenzen teilweise sehr unterschiedliche Ausbaustandards besitzt, steht im Zuge der Baumaßnahme der Anbau des Zusatzfahrstreifens unter besonderer Berücksichtigung einer einheitlichen Streckencharakteristik im Vordergrund.

Vorrangiges Ziel der vorliegenden Planung ist die Erweiterung der Bundesstraße 414 vom derzeitigen Regelquerschnitt (vorh. Breite = ca. 8,50 m, zzgl. 2 * 1,50 m Bankett = RQ 11,5) auf den RQ 15,5 im Abschnitt zwischen den Netzknoten NK 5312070 und NK 5313007 südlich der Gemeinde Nister. Dabei sollen Überholfahrstreifen der Länge von ca. 880 m im Abschnitt von Bau-km 0+000,00 bis Bau-km 1+090,00 südlich und ca. 740 m im Abschnitt von Bau-km 0+690,00 bis Bau-km 1+820,00 nördlich angebaut werden. Die Gesamtlänge des Fahrstreifenanbaus beträgt somit ca. 1.860 m. Das Ende der Baustrecke liegt bei Bau-km 1+900,00.

Streckenweise liegt das Quergefälle der Straße deutlich unter den regelgerechten 2,5 %. Da sich auch das Längsgefälle mit weniger als 1,0 % vergleichsweise gering darstellt, ist bei starkem Regen eine zügige Entwässerung nicht durchgehend sichergestellt.
Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des Ausbaus auch eine Optimierung des Quergefälles erfolgen, um durchgehend - mit Ausnahme von Verwindungsbereichen - eine seitliche Neigung von mindestens 2,5 % zu gewährleisten.

Im Ausbauabschnitt verläuft die Bundesstraße über zwei Brückenbauwerke, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.

Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 0261/3029-0

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

03.11.2020

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Beschluss ( Bekanntmachung Beschluss.pdf )

Entscheidung

B 414_Ausbau durch Anbau zweier Überholfahrstreifen bei Nister_03.11.2020 ( B 414_Ausbau durch Anbau zweier Überholfahrstreifen bei Nister_03.11.2020.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

23.04.2019 - 22.05.2019

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext ( Bekanntmachungstext.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

12.7_UVP-Bericht ( 12.7_UVP-Bericht.pdf )

Weitere Unterlagen

02_Übersichtskarte ( 02_Übersichtskarte.pdf )
03_Übersichtslageplan ( 03_Übersichtslageplan.pdf )