Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Agrargenossenschaft Neustadt eG, Segeletzer Straße 26 in 16845 Neustadt (Dosse) beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Friedhofstraße in 16845 Neustadt (Dosse) in der Gemarkung Neustadt (Dosse), Flur 20, Flurstücke 267 und 268 sowie Flur 21, Flurstück 55 die bestehende Rinderanlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.5.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben befindet sich in der Nähe zu Schutzgebieten (FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet), und geschützten Biotopen. Aufgrund der Anlageneinstufung gemäß UVPG und örtlichen Gegebenheiten war eine Prüfung der Nr. 3 – Art und Merkmale der Auswirkungen – der Anlage 3 des UVPG notwendig. Im Ergebnis ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Insbesondere ist auf Grundlage der Prognosen davon auszugehen, dass schädliche Wirkungen der luftgetragenen Schadstoffe und Lärmimmissionen in unmittelbarer Nähe und in weiterer Entfernung ausgeschlossen werden können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
03.08.2022