Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Donau Malz Bamberger Mälzerei GmbH & Co. KG beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser über die Brunnen „Donau Malz Neuburg TB1“ und „Donau Malz Neuburg TB2“ ab 01.01.2024. Die aktuell geltende wasserrechtliche Genehmigung ist bis Ende 2023 befristet. Der Auftraggeber betreibt auf seinem im „Industriegebiet Grünauer Stadtwald“ gelegenen Werksgelände in Neuburg a.d. Donau, Spreestr. 2, Fl.St.-Nr. 4885/25, Gemarkung Neuburg a.d. Donau mittlerweile bereits über Jahrzehnte hinweg den Brunnen „Donau Malz Neuburg TB1“ (Bj. 1973). Um die Versorgungssicherheit zu steigern wurde auf demselben Werksgelände im Jahr 2016 ein zweiter, sehr ähnlicher Brunnen „Donau Malz Neuburg TB2“ erstellt, der hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Grundwasserförderung mit dem Brunnen „TB1“ eine Einheit bildet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sachgebiet 32 - Umweltamt
Platz der Deutschen Einheit 1
86633
Neuburg a.d.Donau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-nd-sob.de |
Telefon: | +49 8431 57-0 |
Fax: | +49 8431 57-205 |
URL: | http://www.neuburg-schrobenhausen.de |
Datum der Entscheidung
24.10.2023