Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das oben genannte Vorhaben gestellt. Die in den Jahren 1957 bis 1968 errichtete Ferngasleitung von Räpitz nach Niederhohndorf mit einer Gesamtlänge von 70 km, davon ca. 44 km in Sachsen und ca. 26 km in Thüringen, soll komplett ausgewechselt werden. In den vergangenen Jahren wurden bei punktuellen Sanierungsmaßnahmen sowie im Rahmen von Leitungsveränderungs- und Sicherungsmaßnahmen mehrere Teilstücke der Ferngasleitung erneuert. Aufgrund der erhöhten Reparaturhäufigkeit in den noch nicht ausgewechselten Abschnitten ist es notwendig, die Leitung zeitnah durch einen Neubau zu ersetzen. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Auswechslung von Leitungsabschnitten, Armaturengruppen und die Errichtung von Molchstationen bzw. die Erweiterung oder Umrüstung vorhandener Stationen. Die Leitungsverlegung wird in mehreren Abschnitten erfolgen, so dass über die gesamte Bauphase die Gasversorgung der Region jederzeit sichergestellt werden kann. Der Neubau der FGL 32 (DN 500) erfolgt weitgehend im bestehenden Trassenverlauf. Davon ausgenommen sind wenige Trassenänderungen aufgrund naturschutzfachlicher Aspekte (z. B. Schutz des Baumbestandes), infolge von Fremdvorhaben (z B. von Verkehrswegen) sowie zur Konfliktminderung in der Nähe bebauter Gebiete. Vom Vorhaben sind Flurstücke in folgenden Gemarkungen betroffen: - Stadt Markranstädt (Gemarkung Räpitz); - Stadt Pegau (Gemarkungen Kitzen, Schkorlopp, Scheidens und Wiederau); - Stadt Zwenkau (Gemarkungen Döhlen, Großdalzig, Löbschütz, Mausitz und Rüssener Großaue); - Gemeinde Neukieritzsch (Gemarkungen Bergisdorf, Breunsdorf, Deutzen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Medewitzsch, Neukieritzsch, Peres, Pürsten, Pulgar und Röthigen; - Stadt Regis-Breitingen (Gemarkungen Regis und Breitingen); - Stadt Crimmitschau (Gemarkungen Frankenhausen, Gablenz, Harthau und Leitelshain); - Stadt Meerane (Gemarkung Waldsachsen); - Stadt Zwickau (Gemarkungen Crossen, Mosel, Niederhohndorf, Oberrothenbach und Weißenborn). Die überwiegende Zahl der betroffenen Flurstücke ist bereits dinglich gesichert (Eintragungen beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch). Die von den Umtrassierungen, Stations- bzw. Leitungsneubauten und Erweiterungen bestehender Molchstationen betroffenen Grundstückseigentümer, für die die dingliche Sicherung noch erforderlich ist, wurden durch die ONTRAS informiert und haben zum Teil bereits ihr Einverständnis erklärt. Entlang der Trasse hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie zur Wiederherstellung bzw. als Ausgleich auf den durch den Eingriff beanspruchten Flächen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen werden durch Ersatzmaßnahmen kompensiert. Die Ersatzmaßnahme - Umwandlung von Intensivgrünland in eine Streuobstwiese - ist in der Gemarkung Elbisbach der Stadt Frohburg geplant, eine weitere Maßnahme ist aus dem Ökopool Innenkippe Witznitz vorgesehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dienststelle Leipzig
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 3 (Infrastruktur)
Braustr. 2
04107
Leipzig
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.09.2018
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.10.2017 - 08.11.2017