Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz beabsichtigt, im Zuge des Bauleitplanverfahrens für das Baugebiet "Obere Tersasse II, Kindergarten St. Martin" den bisher quer durch das Gelände verlaufenden Lohner Grabenn zu verlegen, um bei starken Regenereignissen eine ausreichende Hochwassersicherheit des Baugebietes herzustellen. Es handelt sich um einen genehmigungspflichtigen Gewässerausbau nach § 68 WHG. Damit soll die Bebauung der Flurstücke Nrn. 109/5, 110, 110/2, 113 und 133 der Gemarkung Burgkirchen a. d. Alz (Ortsteil Pfaffing) ermöglicht werden. Das Projektgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand im OT Pfaffing. Dort verläuft der Gießlauf von Süd nach Nord durch das geplante Baugebiet.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
URL: https://www.lra-aoe.de

Datum der Entscheidung

06.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachtung § 5 Abs. 2 UVPG Burgkirchen Lohner Graben ( Bekanntmachtung § 5 Abs. 2 UVPG Burgkirchen Lohner Graben.docx )