Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Portlandzementwerk Wittekind, Hugo Miebach Söhne KG, 59597 Erwitte hat bei der Landrätin des Kreises Soest die Vertiefung des genehmigten „Steinbruchs II“ und die Erweiterung dieses Steinbruchs auf folgenden Flächen beantragt: Vertiefung: Stadt/ Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Erwitte Erwitte 12 14, 15, 20, 22, 39, 55, 59, 60, 103 tlw., 117 Erwitte Erwitte 13 11-16, 72 Anröchte Berge 1 18 Erweiterung: Stadt/ Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Erwitte Erwitte 13 19, 106 Anröchte Berge 1 75, 77, 89, 93 Durch die nunmehr geplanten Abgrabungen wird Grundwasser angeschnitten. Dieses stellt den Tatbestand der Herstellung eines Gewässers nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit gültigen Fassung dar und bedarf somit der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Für dieses Verfahren besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Untere Wasserbehörde
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-3480 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.07.2024
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.07.2021 - 26.08.2021