Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bremischer Teil des Ersatzneubaus des Bauwerkes BW 443, Brücke über die Varreler Bäke im Zuge der B 75 Antrag auf Zulassung einer Planänderung hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Planfeststellungsbeschluss für den bremischen Teil des Ersatzneubaus des Bauwerkes BW 443, Brücke über die Varreler Bäke im Zuge der B 75, wurde am 19. Februar 2020 erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – hat bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen beantragt, eine Planänderung zuzulassen. Gegenstand der 1. Planänderung sind im Wesentlichen zusätzliche Baumfällungen, eine angepasste Entwässerungsplanung (Verzicht auf die Errichtung der Versickerungsmulde 2 und Neubau der Versickerungsmulde 4) sowie die hieraus resultierende Anpassung der LBP-Maßnahmenplanung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de |
URL: | https://bau.bremen.de |
Datum der Entscheidung
07.04.2021