Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Otto Dörner Kies und Deponien GmbH plant die Verlängerung des Abbaus und damit die Verlängerung der Rahmenbetriebsplanzulassung bis zum 31.12.2040. Die Verlängerung ist erforderlich, da Abbau und Verfüllung der Lagerstätte mehr Zeit beanspruchen als ursprünglich kalkuliert. Die bestehende Rahmenbetriebsplanzulassung ist befristet bis zum 31.12.2025. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt im Kreis Segeberg. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG ist für eine Änderung eines Vorhabens, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine UVP durchzuführen, wenn eine allgemeine Vorprüfung ergibt, dass durch die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden kann. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Stilleweg 2
30655
Hannover
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de |
URL: | https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/ |
Datum der Entscheidung
17.09.2024