Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau der Kreuzung Bundesstraße 2/Bundesstraße 13/Kreisstraße WUG 1 (Eichstätter Kreuzung, auch „Hörnleinkreuzung“ genannt) im östlichen Stadtgebiet der Stadt Weißenburg i. Bay. Derzeit münden an dieser Kreuzung die Bundesstraße 13 und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich in die Bundesstraße 2 ein, der Verkehrsablauf an der Kreuzung wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen gesteuert. Im Rahmen des höhenfreien Umbaus der Kreuzung wird die Bundesstraße 2 unterhalb des heutigen Kreuzungsbereichs in Tieflage hindurchgeführt und mit Hilfe von insgesamt vier Verbindungsrampen und eines Kreisverkehrs mit den kreuzenden Straßen verbunden. Die derzeitige Trasse der Bundesstraße 2 wird dabei um bis zu 5 m abgesenkt. Zur Tieferlegung der Bundesstraße 2 ist ein knapp 280 m langes Trogbauwerk mit Grundwasserwanne nötig; zur Überführung des geplanten Kreisverkehrs über die Bundesstraße sind zwei sog. Deckelbauwerke geplant. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bereits heute existierende Einfahrrampe der Anschlussstelle Römerbrunnenweg in Fahrtrichtung Nürnberg wird im Rahmen des Vorhabens baulich angepasst und an die Verbindungsrampe angeschlossen, die von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neu geplanten Kreisverkehr führt. Der Verlauf der Bundesstraße 2 orientiert sich bis zum nördlichen Ende des Trogbauwerks am vorhandenen Straßenverlauf. Nördlich davon rückt die Bundesstraßentrasse allmählich vom existierenden Trassenverlauf ab. Am Ende der geplanten Baustrecke liegt die geplante Achse der Bundesstraße etwa 7 m von der Achse der vorhandenen Bundesstraßentrasse entfernt; dies ist bereits den bestehenden Ausbauplanungen für den nördlich des vorhabensgegenständlichen Bereichs liegenden Abschnitt der Bundesstraße 2 geschuldet. Für die voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmende bauliche Umsetzung des Vorhabens wird im Vorhabensbereich unmittelbar östlich der Bundesstraßentrasse eine grob parallel zu dieser verlaufende bauzeitliche Umfahrungsstrecke von ca. 600 m Länge angelegt, um auch in der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der Bundesstraße und der kreuzenden Straßen zu gewährleisten. Eine ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Geh- und Radwegunterführung wird im Rahmen des Vorhabens um etwa 90 m nach Süden verschoben und dort neu errichtet. Die Zuwegungen zur Unterführung werden entsprechend verlängert bzw. baulich angepasst. Der etwa 70 m nördlich der Kreuzung liegende Wülzburgsteg wird bei der Vorhabensverwirklichung ebenso abgebrochen und ca. 8 m nördlich seiner aktuellen Lage neu errichtet. Während der baulichen Umsetzung wird hier durchgängig eine Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr gegeben sein. Hierzu wird während der Bauzeit auch eine Behelfsbrücke über die geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, die direkt an den neuen Wülzburgsteg anschließt. Die entlang des Areals des Kaufland-Einkaufsmarkts nördlich der Kreuzung stehende Gabionenwand wird im Zuge des Vorhabens abgebrochen und durch eine gut 230 m lange Stützwand ersetzt. Vom Vorhaben betroffene öffentliche Feld und Waldwege sowie Geh und Radwege werden baulich angepasst bzw. abschnittsweise in neuer Lage wieder errichtet. Neben der Verbindungsrampe vom neu geplanten Kreisverkehr zur Bundesstraße 2 in Fahrtrichtung Nürnberg wird ein unterirdisches Betriebsgebäude errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der Bundesstraße 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsboden-filter- und Regenrückhaltebecken errichtet. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Danach wird das Wasser aus den Becken dem Volkammersbach zugeführt. Das Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken wird über einen Wartungsweg, der grob parallel zur Bundesstraße verläuft, an den Römerbrunnenweg angebunden. Dem Volkammersbach wird daneben an drei weiteren Stellen im Vorhabensbereich Oberflächenwasser zugeführt. Vor der Einleitung in den Bach ist jeweils eine Vorreinigung mit Hilfe von Fertigteilbehandlungsanlagen geplant. Am Nordrand der Bundesstraße 2 ist zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein 5 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Entlang der geplanten vier Verbindungsrampen werden daneben jeweils auf gewisser Länge 5 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Am südlichen Rand der Bundesstraße 13 schließt sich an die Lärmschutzwand, die entlang der Verbindungsrampe von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neuen Kreisverkehr geplant ist, auf gewisser Länge noch eine 2 m hohe Lärmschutzwand an. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Weißenburg i. Bay. (Stadt Weißenburg i. Bay.) beansprucht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522
Ansbach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-mfr.bayern.de |
Telefon: | +49 981 53-0 |
Fax: | +49 981 53-1206 |
URL: | http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.06.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.05.2023 - 12.06.2023