Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG ei-ne allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-ren. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. In diesem Verfahren mit besonderer Ökologischen Zielsetzung ist es der Teilnehmergemeinschaft gelungen große Flächen für Landschaftspflege und Naturschutzzwecke zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist es mög-lich, dass das Konzept "Biotopverbund Abensberger Sandlebensräume" umgesetzt werden kann. Bei Einhaltung der Auflagen der höheren Natur-schutzbehörde ist nicht zu befürchten das es zu erheblichen Beeinträch-tigungen von Lebensraumtypen und Arten kommt. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Str. 4
95643
Tirschenreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@ale-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 9631 7920-0 |
Fax: | +49 9631 7920-601 |
URL: | http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz |
Datum der Entscheidung
11.05.2022