Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Agrar Planetal Golzow GmbH in 14778 Golzow, Brandenburger Straße 22, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in 14778 Golzow, Gemarkung Grüneiche, Flur 3, Flurstücke 33, 34, 35, 36, 44, 45, 46, 47, 61, 62, 63 und 66, eine Rinder- und Schweineanlage wesentlich zu ändern.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.5 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach der Nummer 7.5.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung und Umgestaltung der Anlage im Zuge der Umstellung des Unternehmens auf eine zertifizierte Biolandwirtschaft. Die Änderung umfasst im Wesentlichen

- die Erweiterung der Milchviehställe um Außenbereiche mit Liegeboxen, Lauf- und
Fressgängen, Futtertischen, Verkehrsflächen und Treibewegen zu Weideflächen,
- die Erhöhung der Tierplatzzahl für Rinder von insgesamt 1.750 auf 2.479 Plätze,
- die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, einer Festmistlagerfläche,
eines Kompaktgebäudes für Elektrik/Wasser, einer Mulde für die
Niederschlagswasserversickerung, befestigter Flächen an den Gülle- und
Silosickersaftgruben,
- die Errichtung einer Gülleverladefläche am Schweinestall und die Sanierung der
bestehenden Gülleabfüllfläche.

Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der von der Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Vorprägung des Vorhabenstandortes, der vorgesehenen Maßnahmen

- zur Emissions-/Immissionsminderung,
- zur ordnungsgemäßen Lagerung wassergefährdenden Stoffe und zur
ordnungsgemäßen Verwertung des anfallenden Wirtschaftsdüngers,
- zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und einer umweltverträglichen
Abwasser-/Abfallentsorgung und

auf Grund der geplanten Anlagenausführung entsprechend dem Stand der Technik sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Wirkbereich vorhandenen relevanten Schutzgüter Menschen/menschliche Gesundheit, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Landschaft und Natura 2000-Gebiete zu erwarten.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

16.02.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

012.Ä0.00-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 012.Ä0.00-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )