Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Teilnehmergemeinschaft Premberg wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung der Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantra-gen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind im Wesentlichen folgende Gründe maßgeblich: Es hat sich gezeigt, dass Natur und Landschaft durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nur in geringem Maß beeinträchtigt wird. Die un-vermeidlichen Eingriffe werden aufgrund der naturschutzrechtlichen Kompensationspflicht durch landschaftspflegerische und wasser-wirtschaftliche Maßnahmen kompensiert. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Str. 4
95643
Tirschenreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@ale-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 9631 7920-0 |
Fax: | +49 9631 7920-601 |
URL: | http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz |
Datum der Entscheidung
26.08.2024