Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Innovative Energie für Pullach GmbH (IEP) betreibt bereits erfolgreich eine Geothermieanlage mit drei Bohrungen. Die Energiezentrale wurde bei den Förderbohrungen Th1a und Th2, südlich des Gemeindeteils Großhesselohe eingerichtet. Die Injektionsbohrung Pullach Th3 liegt westlich des Gemeindeteils Höllriegelskreuth. Die Antragstellerin plant nun die Niederbringung von fünf weiteren geothermischen Tiefbohrungen von einem Sammelbohrplatz und die anschließende Errichtung einer Energiezentrale am Standort der Bohrung Pullach Th3. Ziel ist die Erschließung des Malm-Tiefengrundwasserleiters zur Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pullach. Eine darüberhinausgehende Versorgung weiterer Gemeinden ist denkbar. Das vorgesehene Grundstück liegt in den Gemarkungen Forstenrieder Park und Pullach i. Isartal westlich des Pullacher Ortsteils Höllriegelskreuth. Mit Schreiben vom 17.06.2024 hat das Unternehmen Innovative Energie für Pullach GmbH beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 10 a UVP-V Bergbau und. Nr. 17.2.3 Anlage 1 UVPG besteht. Die Prüfung des Bergamtes Südbayern beschränkt sich auf die Erweiterung der Bohrplatzfläche und die zusätzlichen Bohrungen Th 7 und Th 8. Die mit der Entscheidung des Bergamtes Südbayern vom 18.09.2023 bereits geprüften Bohrungen Th 4 – Th 6 sind nicht mehr Gegenstand dieser Prüfung. Nach Prüfung aller Kriterien kommt das Bergamt Südbayern zu dem Ergebnis, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
02.07.2024