Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Wacker Chemie AG benötigt für diverse Prozesse aufbereitetes Wasser mit definierter Qualität. Bis zum Jahr 2015 wurde hierfür fast ausschließlich Wasser aus dem Mühlbach in Überackern, Oberösterreich, verwendet. Da das Rohwasser aus dem Mühlbach seit dem Jahr 2006 zunehmend Belastungen bestimmter TOC-Fraktionen aufweist, wurde der Unternehmerin auf Antrag mit dem Bescheid vom 20.0ß5.2015 in der Fassung vom 12.10.2016 eine bis 31.12.2021 befristete beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, gnzjährig bis zu 1,3 Mio. m³/a und bis zu maximal 300 m³/h Grundwasser aus dem Brunnen KI/1 zu fördern, um die notwendige Wasserqualität für die anschließende Reinstwassergewinnung sicherstellen zu können. Um auch künftig die Wasserqualitätsanforderungen der Siltronic AG zu erfüllen, setzt die Unternehmerin ein Projekt zur Optimierung der VE-Anlage LP96 um. Die großtechnische Umsetzung der Anlagenerweiterung sill spätestens Ende 2021 in Betrieb gehen. Für die weiterhin auftretenden Belastungsphasen mit nicht näher charakterisierbaren Stoffen aus der LMW-Fraktion im Mühlbach verbleibt zur Sicherstellung der Qualitätsanforerungen im Reinstwasser des Weiteren nur die Alternative des stifenweisen Zumischens von Brunnenasser. Die Fa. Wacker Chemie AG beantragte deshalb mit Schreiben vom 08.07.2021 unter Vorlage entsprechender Unterlagen erneut die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG, Art. 15 Abs. 1 BayWG für die Dauer von 20 Jahren zur Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen KI/1 für die Fälle, in denen die Qualität im Reinstwasser ohne Zumischung von Brunnenwasser auch durch die erweiterte VE-Anlage nicht gewährleistet werden kann, nachdem die bisherige Erlaubnis mit Ablauf des 31.12.2021 endet. Der Benutzungsumfang sill dem bisher erlaubten Umfang entsprechen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
URL: https://www.lra-aoe.de

Datum der Entscheidung

14.12.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung § 5Abs.2UVPGGWentnahmeWacker (003) ( Bekanntmachung § 5Abs.2UVPGGWentnahmeWacker (003).docx )