Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die MITNETZ STROM GmbH plant die Sanierung ihrer bestehenden 110-kV-Freileitung Weißenfels-Reinsdorf (Bl. 9000). Der Standort des Vorhabens befindet sich in Sachsen-Anhalt auf den Gebieten der Landkreise Saalekreis und Burgenlandkreis. Die Umsetzung soll in 4 Planungsabschnitten erfolgen. Das trassengleiche Bauvorhaben findet in vier Abschnitten statt (Mast 1 – 20, Mast 48 – 61, Mast 61 – 82 und Mast 82 – 95). Für die Planungsabschnitte Mast 48 – 61, Mast 61 – 82 und Mast 82 – 95 liegt jeweils die einzelne Umweltfachliche Genehmigungsunterlage vor. Die Erneuerung der Freileitungsabschnitte dient der Gewährleistung der technischen Sicherheit, für die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen nach § 49 Abs. 1 EnWG und der Sicherung einer qualitätsgerechten Energieübertragung nach dem Stand der Technik. Im rd. 3,8 km langen Leitungsabschnitt Mast 82 – Mast 95 ist der trassengleiche Neubau von 11 Maste, mit einem Mindestabstand von 15 m, als Ersatz der 12 vorhandenen Maste vorgesehen. Die Maste 82 und 95 bleiben bestehen. Mast 94 entfällt im Rahmen des Vorhabens. Die neugebauten Maste werden genau wie die Bestandsmaste als Stahlgittermaste mit verschraubten und verzinkten Elementen ausgeführt. Dabei kommt ein Horizontalmastgestänge zum Einsatz (Einebenenmast) mit ähnlichen geometrischen Spezifikationen wie das bestehenden Mastgestänge. Es ist eine Masterhöhung von 0 m bis 9,3 m bzw. im Durchschnitt von 5,6 m vorgesehen. In den überspannten und überbauten landwirtschaftlichen Bereichen, soll eine Verbreiterung des Schutzstreifens umgesetzt werden, um eine maximal mögliche Spannweite des Mastgestänges zu nutzen. Des Weiteren sollen die Spannweiten im über-spannten Waldbereich (Mast 90 – Mast 93) verringert werden, sodass kein neuer Holzeinschlag erfolgt. Die Gründungsart der Mastfundamente und Freileitungsmasten sind abhängig von der Form und Größe des Mastes, der Art der Belastung, sowie den Bodenverhältnissen und den entsprechenden Möglichkeiten der Gründungsausführung. Im vorliegenden Fall erhalten die neuen Masten jeweils Plattengründungen. Bei einer Plattengründung werden die 4 Eckstiele des Leitungsmastes in einem aus einer Stahlbetonplatte bestehenden Fundamentkörper ein-gebunden und die Lasten in der Fundamentsohle abgetragen, wodurch nur eine geringe Tiefe der Fundamentsohle notwendig ist. Abhängig der örtlichen Gegebenheiten verfügen die Plattenfundamente über eine Einbindetiefe zwischen 2,00 m bis 2,50 m und eine Breitenausdehnung von jeweils 8,00 m bis 10,00 m. Der Mastfußbereich wird mit Ausnahme der vier Fundamentköpfe mit einer mindestens 0,80 m mächtigen Bodenschicht überdeckt. Die Fundamentgründung dauert am Maststandort rund 1 Woche. Nach der 4-wöchigen Abbindungsphase der Betonfundamente erfolgt die Installation des Gittermasts. Die vorhandenen Seile wer-den während der Bauphase zur Errichtung der einzelnen Masten vorerst übernommen und erst nach Abschluss der Mastmontage erfolgt der Seilzug für die jeweiligen Abspannabschnitte der Trasse. Baubedingt entsteht eine dauerhafte Flächenversiegelung nur im oberirdischen Bereich der 4 Eckstiele der Maste, in der Regel von ca. 1 m Durchmesser je Fundamentkopf. Temporär wird am jeweiligen Maststandort eine Arbeitsfläche von ca. 30 m x 30 m in Anspruch genommen. Des Weiteren ist für die Erreichbarkeit des Maststandortes und der Arbeitsfläche mit allen wichtigen Geräten, für die Herstellung des Fundamentes und die Aufstellung des Gittermastes eine Zuwegung erforderlich. Die Zufahrten und Zuwegungen werden so gewählt, dass die Wege zu den Arbeitsflächen für Transporte möglichst kurz sind und weitgehend das vorhandene Wegenetz genutzt wird. Für zusätzlich benötigte Anfahrtswege werden Fahrspuren mit einer Breite von ca. 4 m genutzt und wenn notwendig mit Lastverteilplatten gesichert. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden vorübergehend in Anspruch genommene Flächen in ihren ursprünglichen Ausgangszustand zurückgeführt und temporäre Befestigungen vollständig zurück gebaut. Da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt, wird nach Beendigung der Baumaßnahme eine identische bzw. nicht mehr Fläche wie vorher beansprucht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Ernst-Kamieth-Straße 2
06112
Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Telefon: | 0345 514-0 |
Fax: | 0345 514-1444 |
URL: | https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ |
Datum der Entscheidung
18.05.2022