Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Allgemeine Vorprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Gewässerausbau des Gewässers Nr. 1.25 des GUV Schwentinegebiet im Bereich Wittmoldt Errichtung einer Stauanlage und Aufstauung des Gewässers 1.25 Die Stiftung Naturschutz hat am 16.09.2021 eine Genehmigung zum Ausbau des Gewässers Nr. 1.25 des GUV Schwentinegebiet beantragt. Im Rahmen der beantragten Maßnahme wird das Gewässer Nr. 1.25 des GUV Schwentinegebiet von Station 0+475 bis Station 0+830 bzw. 0+955 aufgestaut. Hierfür wird an der Station 0+475 sowie an der Station 0+685 eine Stauvorrichtung errichtet. Außerdem wird das alte Gewässerprofil zwischen den Stationen 0+475 und 0+955 mithilfe einer 3 m breiten Fließmulde verfüllt. Nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kann für den geplanten Ausbau eine Plangenehmigung erteilt werden. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Das geplante Vorhaben ist nach Nr. 13.18.1 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als sonstige Ausbaumaßnahme einzustufen, für die unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgeführten Kriterien eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist. Die allgemeine Vorprüfung nach § 3c UVPG am 27.07.2022 hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da der Ausbau nach Einschätzung der unteren Wasserbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Plön
Hamburger Str. 17/18
24306
Plön
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | verwaltung@kreis-ploen.de |
URL: | https://www.kreis-ploen.de/ |
Datum der Entscheidung
12.08.2022