Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan für das oben bezeichnete Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Oktober 2018, Gz.: C46-0522/460/41, auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, diese vertreten durch den Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, festgestellt. Die Planfeststellung betrifft die Umsetzung von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen innerhalb der Ortslage Chemnitz - Harthau entlang des linken und rechten Ufers der Würschnitz zwischen Fluss-km 2+650,00 und Fluss-km 2+023,10. Vorgesehen sind im Wesentlichen der Bau neuer Hochwasserschutzmauern, die Umgestaltung vorhandener Ufermauern zu Hochwasserschutzmauern, die Anordnung der erforderlichen Wartungswege zu diesen, der Bau von Gewässerzufahrten zu Unterhaltungszwecken sowie Maßnahmen zur Binnenentwässerung. Für das Bauvorhaben und die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke der Gemarkungen Chemnitz - Harthau und Chemnitz - Klaffenbach beansprucht. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet die Feststellung des Plans. Der Beschluss schließt aufgrund der Konzentrationswirkung der Planfeststellung gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG auch Genehmigungen und Zulassungen nach Wasserrecht, die Zulassung des Eingriffs in Natur und Landschaft, naturschutzrechtliche Ausnahmen sowie öffentlich-rechtliche Zulassungen gegenüber Dritten mit ein. So ergibt sich aus der Planfeststellung des Vorhabens die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse. Zudem enthält der Planfeststellungsbeschluss Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Hinweise insbesondere zu wasserfachlichen und bautechnischen Belangen, zu Belangen des Gewässerschutzes, zu Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege, des Bodens und der Abfallwirtschaft und Altlasten sowie des Immissionsschutzes, zu Belangen der öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen, zu Belangen des Denkmalschutzes, zu Belangen des Arbeitsschutzes und zu sonstigen öffentlichen und privaten Belangen. Damit darf das Vorhaben entsprechend den Plänen, Nebenbestimmung und Hinweisen umgesetzt werden. Für das Vorhaben bestand gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) in Verbindung mit § 3 und der Nr. 13.13 und der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zu § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde gemäß § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt. Diese Zulässigkeitsentscheidung wird hiermit gemäß § 9 Abs. 2 UVPG alte Fassung bzw. § 27 UVPG aktuelle Fassung i.V. m. § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 9 Abs. 2 UVPG alte Fassung bzw. § 27 UVPG aktuelle Fassung i.V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in der Stadt Chemnitz ausgelegt. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen, welche das oben genannte festgestellte Vorhaben betreffen, entschieden worden. Der Planfeststellungsbeschluss hat gemäß § 71 WHG i. V. m § 101 SächsWG enteignungsrechtliche Vorwirkung. Der Planfeststellungsbeschluss ist gemäß § 83 Abs. 4 SächsWG und § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 4 - Umweltschutz
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.10.2018