Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Freistaat Bayern – vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt, Mainberger Straße 14,97422 Schweinfurt – beantragte mit Schreiben und Planunterlagen vom 26.05.2021 u. a. die wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Errichtung von zwei Durchlassbauwerken am Rothseegraben und einem weiteren Bauwerk am Merzelbach im Zuge des Neubaus und Betriebs eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2280, Oberlauringen – Sulzfeld i. Grabfeld. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.2021 (BGBI. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-0 |
Fax: | +49 9771 94-300 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
03.02.2022