Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Willi Plum u. Sohn GmbH & Co. KG, Friedrich-List-Allee 19, 41844 Wegberg, beantragt nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Änderung ihrer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks mit einer Gesamtlagerkapazität von maximal 1.499 t und einer Gesamtlagerfläche von 1.517 m² gemäß Ziffer 8.12.3.2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - (4. BImSchV) in 41844 Wegberg auf dem Grundstück Gemarkung Wildenrath, Flur 6, Flurstück 406. Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der Anlage um eine Schrottschere. Das Vorhaben fällt unter Nr. 8.7.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG. Bei einem Änderungsvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „S“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Änderungsvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Der Schrottlagerplatz der Firma Willi Plum u. Sohn GmbH & Co. KG ist in einem ausgewiesenen Industriegebiet angesiedelt. Das Industriegebiet beinhaltet keine Nutzungen für Siedlung und Erholung o. ä.. Das Umfeld ist geprägt von landwirtschaftlichen Flächen und geringwüchsigem Baum-/Buschbestand ohne großen Artenreichtum. In 250 m Entfernung befindet sich eine Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet. Die nächste Wohnbebauung liegt etwa 800 m entfernt. Durch die Erweiterung der Anlage um eine Schrottschere sind keine nachteiligen Umweltauswirkungen in der nahen Umgebung und auch nicht in den etwa 5 km entfernt liegenden Niederlanden zu erwarten. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass bei dem Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Heinsberg
Immissionsschutz A63
Valkenburger Straße 45
52525
Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-heinsberg.de |
Telefon: | 02452-130 |
Fax: | 02452-136350 |
URL: | www.kreis-heinsberg.de |
Datum der Entscheidung
14.06.2022