Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe der Feststellung hinsichtlich einer UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Die Firma Nynas GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 08.03.2021 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Änderung einer Anlage zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien (Ziffer 4.4.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) auf dem Betriebsgrundstück Moorburger Straße 10, 21079 Hamburg, beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde auf Grundlage der Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen geprüft, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 UVPG i.V.m. §§ 7 und 5 UVPG hat nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, sodass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung sind im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/hh dargelegt.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Hamburg

Ansprechpartner

Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail: Immissionsschutz@bukea.hamburg.de

Datum der Entscheidung

25.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20210325_Text_AmtlAnz_Änderungen ( 20210325_Text_AmtlAnz_Änderungen.docx )
20210325_Vorprüfungsvermerk ( 20210325_Vorprüfungsvermerk.pdf )