Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ABO Wind AG, v. d. Vorstand Andreas Höllinger mit Sitz in 65195 Wiesbaden, Unter den Eichen 7 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 08.03.2016 eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen (Windpark Remblinghausen Süd) vom Typ Typ Senvion 3.2M122NES in Meschede-Remblinghausen auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) WEA1 8194016.1 Enkhausen (Meschede) 4 116 WEA2 8194016.2 Enkhausen (Meschede) 4 116 WEA3 8194016.3 Remblinghausen 6 57, 58 und 64 WEA4 8194016.4 Remblinghausen 6 62 Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV als unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. Das Vorhaben sowie der Antrag wurden bereits im Amtsblatt des Hochsauerlandkreises Nr. 12 vom 16.06.2016 unter dem Az.: 51.3.40119-2016-04 bekannt gemacht. Gegen den Antrag konnten in der Zeit vom 23.06.2016 bis 08.08.2016 Einwendungen erhoben werden. Diese Einwendungen wurden im Erörterungstermin am 06.10.2016 erörtert. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 26.06.2018 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat die ABO Wind AG beim VG Arnsberg Klage erhoben. Mit Urteil vom 25.06.2019 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Hochsauerlandkreis unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides verpflichtet, über den Antrag vom 08. März 2016 neu zu entscheiden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist mit Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27.08.2020 rechtskräftig geworden. Aufgrund des v. g. Urteils hat die Antragstellerin am 31.01.2022 überarbeitete Antragsunterlagen eingereicht. Gleichzeit wurde, wie im Jahr 2016 beantragt, ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es wurde ebenso beantragt, die UVP-Vorprüfung entfallen zu lassen. Dies wurde von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Das Vorhaben bzw. die Antragsunterlagen wurden umfassend angepasst und insbesondere folgendes geändert: Änderung des Anlagentyps und umfassende Überarbeitung der Fachgutachten. Daher ist eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens nebst Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Es sollen nunmehr 4 WEA vom Typ Nordex N-133 mit einer Nennleistung von je 4.800 kW, einer Nabenhöhe von 125,4 m, einem Rotordurchmesser von 133,2 m errichtet werden. Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstücke WEA 1 8194016.1 Enkhausen (Meschede) 4 116 WEA 2 8194016.2 Enkhausen (Meschede) 4 116, 123, 122 WEA 3 8194016.3 Remblinghausen 6 57, 58, 64 WEA 4 8194016.4 Remblinghausen 6 62
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Hochsauerlandkreis
Untere Immissionsschutzbehörde
Steinstraße 27
59872
Meschede
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | post@hochsauerlandkreis.de |
Telefon: | 0291 / 94-0 |
Fax: | 0291 / 94-1140 |
URL: | http://www.hochsauerlandkreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
07.06.2023
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
15.08.2022 - 15.08.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
24.08.2022 - 24.08.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.03.2022 - 25.04.2022