Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Markt Bad Birnbach, vertr. d. d. 1. Bürgermeisterin, Frau Dagmar Feicht, hat mit Antragsunterlagen vom 14.12.2020 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten des Grundwassers in die Rott, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 504, Gemarkung und Markt Bad Birnbach, Landkreis Rottal-Inn, für die Bauwasserhaltung im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der gemeinsamen Abwasseranlage des Marktes Bad Birnbach und der Gemeinde Bayerbach, beantragt.

Die Maßnahme wird in einem Zeitraum von jeweils 2 Monaten (Betriebsgebäude voraussichtlich 01.02.2021 bis 31.03.2021; Vorklärbecken voraussichtlich 01.04.2021 bis 31.05.2021), durchgeführt. Die maximale Entnahmemenge beträgt bis zum erstmaligen Erreichen des Absenkziels eine max. Fördermenge von 65 m3/h (= 18 l/s). Danach wird mit einer Bemessungswassermenge von 8 m3/h (= 2,2 l/s) gerechnet. Insgesamt beträgt die Entnahmemenge bis zu 23.000 m³.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

25.01.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung im UVP-Portal KA BB_Bayerbach, Erweiterung_BW-Haltung ( Bekanntmachung im UVP-Portal KA BB_Bayerbach, Erweiterung_BW-Haltung.pdf )