Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die 3M Deutschland GmbH beantragt mit Schreiben vom 21.06.2018, geändert mit Schreiben vom 01.02.2019, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung von acht Sinteröfen in der Betriebseinheit der Keramikfertigung auf ihrem Betriebsgelände, Standort Seefeld, auf dem Grundstück Fl.Nr. 727 der Gemarkung Oberalting. Die Keramikfertigung ist eine eigenständige Produktionsabteilung am Standort Seefeld und in keinem betriebstechnischen Zusammenhang mit der Chemischen Produktion am selben Standort. Es werden keine gefährlichen Stoffe verwendet, die unter die Störfallverordnung fallen. Die beantragte Anlage unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gem. § 4 BImSchG i. V. m. der Nr. 2.10.2 (Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Starnberg
Team Immissionsschutzrecht

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-148
Fax: +49 8151 148-160
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

30.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-05-30_Bekanntgabe Negative Vorprüfung ( 2022-05-30_Bekanntgabe Negative Vorprüfung.pdf )