Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6 in 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 14913 Niederer Fläming, Gemarkung Waltersdorf, Flur 3, Flurstück 70 eine Windkraftanlage (WKA) zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben mit einer WKA ist in Nummer 1.6 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht genannt, jedoch handelt es sich hierbei um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 der Anlage 1 UVPG. Im Umfeld der geplante WKA sind 37 genehmigte WKA (davon 33 in Betrieb) und weitere 12 WKA im laufenden Genehmigungsverfahren. Für die 37 genehmigten Anlagen sowie für 5 im Verfahren befindlichen Anlagen wurde eine UVP durchgeführt. Die beantragte WKA an sich erreicht nicht die Schwelle der UVP-prüfpflichtigen Anlagen. Aufgrund ihrer Lage und dem Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben (Kumulation) war nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UVPG für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Datum der Entscheidung
24.10.2022