Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.05.2020 hat die Planfeststellungsbehörde die vom Vorhabenträger (VT) beantragte Maßnahme ACEF 3 „Anlage von Feldlerchenfenstern“ genehmigt. Damit sollten die durch die Baumaßnahme mit dem Verlust von Ackerflächen einhergehenden Beschränkungen des Lebensraumes der Feldlerchen kompensiert werden. Es war vorgesehen, 24 20 m2 große Flächen anzulegen, die als sogenannte Fehlstellen in Getreideäckern (z.B. Mais, Wintergetreide), die während der Aussaat der Kultur durch Anheben der Sämaschine oder nachträglich durch mechanisches Freistellen wie Grubbern oder Fräsen, Lebensraum für Feldlerchen bieten. Der VThat für die Flächen keine Bauerlaubnis erhalten. Die Eingriffe in die wirtschaftliche Flächenverfügbarkeit sind sehr hoch. Der VT hat daher eine 10,6 ha große Ackerfläche (Flurstück 318, Flur 1 in der Gemarkung Rietz) im Bereich der geplanten Bau- und vormaligen Ausgleichsmaßnahme erworben. Die Fläche des bisherigen Intensivackers wird in eine Ackerbrache umgewandelt. . Der innere Bereich mit einer Fläche von ca. 5 ha bietet Lebensraum für die Feldlerche. Der äußere Bereich der Ackerbrache (Bereich mit Störwirkungen für Feldlerchen durch nachbarschaftliche Einflüsse) wird ein Blühpflanzenangebot für Insekten und ein Nistangebot für andere Vogelarten bieten. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahme wird der VT weiter die zunächst Planfestgestellte durchführen. Die Maßnahme ist gleichwertig und nach KSG klimaneutral im Vergleich zu der zunächst planfestgestellten ACEF 3-Maßnahme. Schutzgüter werden nicht zusätzlich beansprucht. Die Maßnahmeänderung ist kein Vorhaben im Sinne des UVPG. Eine erneute UVP für "B 102 OU Schmerzke" ist nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 21 Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Lindenallee 51
15366
Hoppegarten
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 3342 4266 2121 |
Fax: | +49 3342 4266 7603 |
Datum der Entscheidung
30.05.2022