Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Aiglsbach beantragt mit Schreiben vom 07.05.2021 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens auf der Fl.-Nr. 251 der Gemarkung Aiglsbach. Das Vorhaben soll den Hochwasserschutz der Gemeinde Aiglsbach bei Starkregenereignissen durch Entlastung des Riedmoosgrabens verbessern. Ebenso soll der Mischwasserkanal der Kläranlage bei Vollfüllung des Riedmoosgrabens entlastet werden.
Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c UVPG, i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG, wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt.
In der ersten Stufe ist festzustellen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht.
Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so ist im Rahmen der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Telefon: | +49 9441 207-0 |
Fax: | +49 9441 207-1050 |
URL: | http://www.landkreis-kelheim.de |
Datum der Entscheidung
07.03.2023