Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Allershausen beantragte mit Schreiben vom 08.04.2019 die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und § 15 WHG zur Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Allershausen in die Amper auf der Fl.Nr. 480 Gemeinde und Gemarkung Allershausen sowie zur Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken in die Amper (Fl.Nr. 483 Gemeinde und Gemarkung Allershausen) und Glonn (Fl.Nrn. 182 und 182/3 Gemeinde und Gemarkung Allershausen).
Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht durchzuführen.
Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 1 Satz 4 UVPG).
Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vom 12.07.2021 ist davon auszugehen, dass keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch die Einleitungen entstehen. Die Untere Naturschutzbehörde stimmt daher der Einschätzung des Büros Dippold und Gerold vom 14.02.2019 zu.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Freising

Landshuter Str. 31
85356 Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-fs.de
Telefon: +49 8161 600-0
Fax: +49 8161 600-611
URL: http://www.kreis-freising.de

Datum der Entscheidung

03.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung v. 30.08.2021 ( Bekanntmachung v. 30.08.2021.pdf )