Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Koehler Oberkirch GmbH (vormals Papierfabrik August Koehler SE), Hauptstr. 2, 77704 Oberkirch beantragt für diesen Standort die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionsleistung von 20 Tonnen oder mehr je Tag (Anlage nach Nr. 6.2.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)). Die Kapazität der vorhandenen Anlagen wird von 550 Tonnen Papier pro Tag auf 745 Tonnen Papier pro Tag ohne bauliche Maßnahmen erhöht. Die Kapazität wird durch Verbesserungen an Anlagen, Anlagenteilen und Umsetzung organisatorischer Maßnahmen erzielt. Wesentliche Aspekte, die zu der Kapazitätserhöhung führen, sind: schnellerer Sortenwechsel, Reduzierung des Ausschussanfalls bei Sortenwechseln, Reduzierung der Abrisshäufigkeit, Erhöhung der technischen Verfügbarkeit der Anlagen, optimierte Prozessstabilität, höhere Maschinengeschwindigkeit sowie optimale Flächengewichte. Die Änderungen sollen innerhalb des bereits bestehenden Betriebsgeländes Hauptstr. 2 auf dem Grundstück Flurstück Nr. 661/1 der Gemarkung Oberkirch erfolgen. Nach der Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde führt ein förmliches Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG durch.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-0 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.05.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.12.2021 - 19.01.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
13.09.2021 - 12.10.2021